Krankenkassenförderung
Änderungen und Informationen zur Bezuschussung unserer Gesundheitskurse durch die Krankenkassen
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
aufgrund geänderter Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat sich die Bezuschussung von Gesundheitskursen geändert.
Die bundesweiten Richtlinien der Krankenkassen beinhalten eine Vielzahl von Kriterien, so dass nur ein Teil der vhs-Kurse bezuschussungsfähig ist. Generell gilt: Pro Versichertem und Kalenderjahr werden maximal 2 Kurse bezuschusst, wenn Sie als Teilnehmer/in mind. zu 80 % anwesend waren.
Weitere Kriterien für die Bezuschussung (vgl. Leitfaden Prävention des GKV) sind:
- Gruppengröße maximal 15 Personen
- nur Einsteiger- bzw. Wiederholerkurse, nicht Fortgeschrittenen-Kurse bzw. Dauerangebote
- Kursdauer mindestens 8 bis maximal 12 Termine (AOK 16 Termine)
- Kursleiterqualifikation ist genau definiert. Hier gelten unterschiedliche Maßstäbe: Die Qualifikation Übungsleiter/in Prävention wird nur über Sportvereine mit dem Siegel Sport pro Gesundheit anerkannt.
- Kursinhalte sind genau definiert über Methoden und Übungen (Handlungsfelder und Präventionsprinzipien)
Durch die neuen Rahmenbedingungen fallen alle Kurse aus der Bezuschussung, die mind. eines der obengenannten Kriterien nicht erfüllen. Dabei sind auch Kurse und Kursleitungen betroffen, die bereits langjährig bezuschusste Kurse angeboten haben, nun aber nicht mehr den Prüfkriterien des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen und durch das Online-Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention abgelehnt wurden, das keinerlei Ausnahmen zu lässt. Die AOK Baden-Württemberg prüft selbst und kommt in Einzelfällen auch zu anderen Ergebnissen, so dass es hier Unterschiede in der Bezuschussung geben kann.
Wir sind an der Kursbezuschussung der Teilnehmer/innen sehr interessiert. Aufgrund des neuen zentralen Anerkennungsverfahrens und der veränderten Rahmenbedingungen ist die Anzahl der bezuschussungsfähigen Kurse zurückgegangen. Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl:
- Alle Kurse an der Volkshochschule sind qualitätsgesichert. Wichtiger als ein Zuschuss der Krankenkasse ist, dass der Kurs Ihre Gesundheit fördert.
Wenn Sie die Vorschriften im Detail lesen möchten: Im Internet finden Sie den Präventionsleitfaden hier
Zentrale Prüfstelle Prävention
Lesen Sie hierzu einen Betrag des vhs-Verbandsdirektors Dr. Hermann Huba.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Für zahlreiche Angebote im Bewegungs- und Entspannungsbereich können Sie nach regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse die Gebühr ganz oder teilweise erstattet bekommen. Für Entspannungskurse und ausgewählte Gesundheitskurse mit AOK-Logo reichen AOK-Mitglieder vor Kursbeginn ihren AOK- Gutschein bei der VHS ein. Die gesetzlichen Kassen erstatten die Gebühren auf Antrag nach Kursende. Die Zuschussregelungen können bei den einzelnen Kassen sehr unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Kursbeginn.
Darüber hinaus bieten die meisten Krankenkassen inzwischen Bonusprogramme, mit denen sie die Bewegungs- und Entspannungsmaßnahmen ihrer Mitglieder honorieren. Den dafür erforderlichen Stempel erhalten Sie in der letzten Kursstunde bei Ihrer Lehrkraft.